Überwachung der Abbautätigkeit
Welche Behörden überwachen den Abbau und wie vollzieht sich das Monitoring?
Zuständig für die kontinuierliche Überwachung der Gewinnungstätigkeit ist das Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld. Die Entnahmestellen auf dem Meer werden im Rahmen der Hauptbetriebspläne präzis festgeschrieben. Zu jeder einzelnen Schiffsreise gibt es Fahrtenschreiber, welche die jeweiligen Positionen innerhalb des Gewinnungsfeldes dokumentieren und dem Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld bzw. seiner Außenstelle in Meppen gemeldet werden. Darüber hinaus werden fortlaufend die Höhe der Gewässersohle sowie die Abtragshöhe digital aufgezeichnet bzw. ausgewertet und damit der Baggervorgang entsprechend den Auflagen des LBEG kontrolliert. [zurück]
