Kiesentnahme

Wie viel Kies darf in den Nutzungsgebieten von OAM-DEME abgebaut werden?

Den Planfeststellungsbeschlüssen gemäß darf jährlich eine begrenzte Gesamtmenge Kies und Sand innerhalb der Gewinnungsfelder „OAM III“ und „Weiße Bank“ abgebaut werden. In der Winterzeit während der Monate Oktober bis Februar erfolgt witterungsbedingt eine nur reduzierte Entnahme von Kies und Sand.

Zum Schutz störungsempfindlicher Vogelarten wie Prachttaucher und Seetaucher sowie anderer Meereslebewesen ist die Aufenthaltszeit der Schiffe zudem in dem Abbauteilfeld „OAM III“ auf 900 Stunden pro Jahr begrenzt. Das entspricht 10,3 % der Gesamtstundenzahl eines Jahres. Im Umkehrschluss bedeutet dies, das selbst bei vollständiger Ausschöpfung der erlaubten Betriebszeit in fast 90 % des Jahreszeitraumes keine Störwirkung durch die Anwesenheit von Baggerschiffen in den Abbauteilfeldern vorliegt. Im Feld „Weiße Bank“ ist zum Schutz störungsempfindlicher Arten die Gewinnungstätigkeit in Teilbereichen des Abbaugebietes in der Zeit von Oktober bis Mai vollständig untersagt. [zurück]